Verständigungsverfahren

Kommt es mit einem Staat, mit dem die Schweiz ein DBA abgeschlossen hat, zu einer Doppelbesteuerung oder besteht ein entsprechendes Risiko, kann der in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige beim SIF als zuständige Schweizer Behörde die Eröffnung eines Verständigungsverfahrens beantragen.

Der Antrag muss mittels des entsprechenden Formulars erfolgen: 

  • Wenn der Antrag Verrechnungspreise betrifft:
  • In allen anderen Fällen: 

   
Basisinformationen zum Verständigungsverfahren finden Sie hier:

       

Weitere Informationen

Letzte Änderung 25.04.2023

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Kontakt

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Steuern
Bundesgasse 3
3003 Bern
Tel. +41 (0)58 462 71 29
steuern@sif.admin.ch

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