Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die doppelte Besteuerung und erleichtern den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. DBA enthalten zudem in der Regel gewisse Diskriminierungsverbote, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie eine Klausel zum Informationsaustausch auf Ersuchen.
Allgemeines
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Sie sind deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. Die Schweiz zählt derzeit DBA mit über 100 Staaten und ist bestrebt, das Abkommensnetz weiter auszubauen. Weiter verfügt die Schweiz über acht Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Nachlasssteuern.
Länderinformationen
(Link auf die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV)
Abkommenstexte: Systematische Sammlung des Bundesrechts
BEPS
Die Ergebnisse des BEPS-Projekts (Base erosion and profit shifting) enthalten Empfehlungen, welche die Anpassung bestehender DBA erfordern. Bestehende DBA können mit dem Übereinkommen zur Umsetzung von abkommensbezogenen BEPS-Massnahmen (BEPS-Übereinkommen) an die im BEPS-Projekt entwickelten abkommensbezogenen Lösungen angepasst werden.
Damit die Änderungen durch das BEPS-Übereinkommen wirksam werden können, bedarf es einer zusätzlichen Notifikation durch die Schweiz an den Depositar des BEPS-Übereinkommens, mit welcher der Abschluss der nötigen Verfahren angezeigt wird. Ein erster solcher Fall betrifft Luxemburg: Mit Verständigungsvereinbarung vom 12. Mai 2020 haben die zuständigen Behörden der Schweiz und Luxemburgs den genauen Wortlaut der Änderungen durch das BEPS-Übereinkommen festgehalten (siehe AS 2020 2641 und AS 2020 2715). Damit ist das Verfahren abgeschlossen und die Schweiz hat die erwähnte Notifikation an den Depositar des BEPS-Übereinkommens vorgenommen. Die Änderungen werden im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Luxemburg nachvollzogen. Weitere Vereinbarungen wurden seither mit Litauen (siehe AS 2021 28), Tschechien (siehe AS 2021 29) und Island (siehe AS 2023 110)getroffen.
DBA, die nicht durch das BEPS-Übereinkommen geändert werden, beabsichtigt die Schweiz durch bilaterale Änderungen der DBA an die BEPS-Mindeststandards anzupassen.
Quellensteuern
DBA beeinflussen die Quellensteuer weltweit.
Sie begrenzen die Quellensteuern, die von den Vertragsstaaten maximal vereinnahmt werden können (sog. Residualsteuer) oder schliessen die Besteuerung im Quellenstaat völlig aus.
Die Gewährung der Vorteile eines DBA richtet sich nach dem innerstaatlichem Recht. Teils beschränken die DBA die Besteuerung an der Quelle, teils werden die Vorteile des DBA im Nachhinein durch Rückerstattung gewährt.
Weitere Informationen zum Thema sind auf der entsprechenden Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zu finden:
Ausländische Quellensteuern pro Land
Verständigungsverfahren
Kommt es mit einem Staat, mit dem die Schweiz ein DBA abgeschlossen hat, zu einer Doppelbesteuerung oder besteht ein entsprechendes Risiko, kann der in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige beim SIF als zuständige Schweizer Behörde die Eröffnung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Gewisse DBA ermöglichen den Steuerpflichtigen auch die Wahl der zuständigen Behörde, bei welchen sie die Eröffnung eines Verständigungsverfahren beantragen wollen.
Anträge
Der Antrag muss mittels des entsprechenden Formulars erfolgen.
Wenn der Antrag Verrechnungspreise betrifft:
In allen anderen Fällen:
Weitere Informationen
Missbrauch
Hinweis: Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes («BRB 62») per 1. Januar 2022 aufgehoben. Damit sind auch die Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. Dezember 1962, vom 17. Dezember 1998 und vom 1. Juli 2010 ausser Kraft getreten.
Von DBA-Missbrauch wird gesprochen, wenn Steuerentlastungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen auf missbräuchliche oder unrechtmässige Weise in Anspruch genommen werden. Die Schweiz hat in den DBA Massnahmen dagegen ergriffen.