Kommt es mit einem Staat, mit dem die Schweiz ein DBA abgeschlossen hat, zu einer Doppelbesteuerung oder besteht ein entsprechendes Risiko, kann der in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige beim SIF als zuständige Schweizer Behörde die Eröffnung eines Verständigungsverfahrens beantragen.
Der Antrag muss mittels des entsprechenden Formulars erfolgen:
- Wenn der Antrag Verrechnungspreise betrifft:
- In allen anderen Fällen:
Antragsformular für ein Verständigungsverfahren (ausser Verrechnungspreise) (PDF, 36 kB, 07.06.2018)
Basisinformationen zum Verständigungsverfahren finden Sie hier:
Weitere Informationen
Letzte Änderung 25.04.2023
Kontakt
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Steuern
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Tel. +41 (0)58 462 71 29
steuern@sif.admin.ch