Missbrauch

Hinweis: Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes («BRB 62») per 1. Januar 2022 aufgehoben.
     

Von DBA-Missbrauch wird gesprochen, wenn Steuerentlastungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen auf missbräuchliche oder unrechtmässige Weise in Anspruch genommen werden. Die Schweiz hat dagegen Massnahmen ergriffen. Die Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. Dezember 1962, vom 17. Dezember 1998 und vom 1. Juli 2010 enthalten eingehende Erläuterungen.

Bundesratsbeschluss/Kreisschreiben

Letzte Änderung 19.09.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Doppelbesteuerungsabkommen
Bundesgasse 3
3003 Bern
Tel. +41 (0)58 462 71 29
dba@sif.admin.ch

Kontakt drucken

https://www.sif.admin.ch/content/sif/de/home/bilateral/steuerabkommen/doppelbesteuerungsabkommen/dba-missbrauch.html