Hinweis: Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes ("BRB 62") per 01.01.2022 aufgehoben.
Von DBA-Missbrauch wird gesprochen, wenn Steuerentlastungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen auf missbräuchliche oder unrechtmässige Weise in Anspruch genommen werden. Die Schweiz hat dagegen Massnahmen ergriffen. Die Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. Dezember 1962, vom 17. Dezember 1998 und vom 1. Juli 2010 enthalten eingehende Erläuterungen.
Übersicht
Bundesratsbeschluss/Kreisschreiben
Weitere Informationen / FAQs
- Allgemeine Informationen bezüglich der Missbrauchsvorschriften (PDF, 41 kB, 15.07.2014)
- Anpassung der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) (PDF, 24 kB, 15.07.2014)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kreisschreiben 1999 (KS 1999) (PDF, 33 kB, 09.03.2015)
- Liste der Länder mit Missbrauchsbestimmungen (PDF, 310 kB, 25.03.2021)
Formulare
Letzte Änderung 17.12.2021
Kontakt
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Doppelbesteuerungsabkommen
Bundesgasse 3
3003 Bern
Tel. +41 (0)58 462 71 29
dba@sif.admin.ch