Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Sie sind deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. Die Schweiz zählt derzeit DBA mit über 100 Staaten und ist bestrebt, das Abkommensnetz weiter auszubauen. Weiter verfügt die Schweiz über acht Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Nachlasssteuern.
Länderinformationen
(Link auf die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV)
Eine Doppelbesteuerung entsteht typischerweise, wenn zwei Staaten die gleichen Einkünfte oder Vermögenssteile eines Steuerpflichtigen besteuern. Die meisten Bestimmungen eines DBA widmen sich der Vermeidung der Doppelbesteuerung, indem sie den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensarten zuteilen. Sie schränken das Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten indessen bloss ein. Die Grundlage für die Besteuerung liegt im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten.
Die Liste der Personen, die von einem DBA profitieren können, ist lang und vielfältig, z. B.:
- Personen, die gleichzeitig in zwei Staaten über eine feste Wohnstätte verfügen;
- Exportunternehmen und Konzerne mit ausländischen Tochtergesellschaften, die durch ein DBA vor Doppelbesteuerungen geschützt werden;
- Erwerbstätige mit temporären Arbeitseinsätzen im Ausland.
Eine wesentliche Funktion haben DBA zudem für Investitionen im Ausland aller Art, da sie Doppelbesteuerungen auf den Gewinnen und Erträgen aus Auslandinvestitionen vermeiden. Zusätzlich enthält ein DBA in der Regel auch gewisse Diskriminierungsverbote, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie eine Klausel über den Informationsaustausch auf Ersuchen.
Seit Anfang 2021 sind das DBA mit Brasilien, Saudi-Arabien und Bahrain sowie die Protokolle zur Änderung der DBA mit Malta, Zypern Liechtenstein und Japan in Kraft getreten. Weiter wurden das DBA mit Äthiopien und die Protokolle zur Änderung der DBA mit Nord-Mazedonien, Armenien, Tajikistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet.
Weiterführende Informationen
Medien
11.11.2020
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Liechtenstein, Malta und Zypern
20.07.2020
Schweiz und Zypern unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
16.07.2020
Schweiz und Malta unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
14.07.2020
Schweiz und Liechtenstein unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
29.11.2019
BEPS-Übereinkommen tritt in Kraft
25.11.2019
Die Schweiz und Bahrain unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen
7.11.2019
Schweiz und Kuwait unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
28.10.2019
Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich sind in Kraft
08.08.2019
Schweiz und Neuseeland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
30.07.2019
Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Sambia tritt in Kraft
20.06.2019
Schweiz und Norwegen unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
19.06.2019
Schweiz und Schweden unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
13.06.2019
Schweiz und Irland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
12.06.2019
Schweiz und Niederlande unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
03.06.2019
Schweiz und Iran unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
17.05.2019
Schweiz und Südkorea unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
24.01.2019
Schweiz und Ukraine unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Letzte Änderung 19.09.2023
Kontakt
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