Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeiden die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Sie sind deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. Die Schweiz zählt derzeit DBA mit über 100 Staaten und ist bestrebt, das Abkommensnetz weiter auszubauen. Weiter verfügt die Schweiz über acht Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Nachlasssteuern.

Eine Doppelbesteuerung entsteht typischerweise, wenn zwei Staaten die gleichen Einkünfte oder Vermögenssteile eines Steuerpflichtigen besteuern. Die meisten Bestimmungen eines DBA widmen sich der Vermeidung der Doppelbesteuerung, indem sie den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensarten zuteilen. Sie schränken das Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten indessen bloss ein. Die Grundlage für die Besteuerung liegt im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten. 

Die Liste der Personen, die von einem DBA profitieren können, ist lang und vielfältig, z. B.: 

  • Personen, die gleichzeitig in zwei Staaten über eine feste Wohnstätte verfügen;
  • Exportunternehmen und Konzerne mit ausländischen Tochtergesellschaften, die durch ein DBA vor Doppelbesteuerungen geschützt werden;
  • Erwerbstätige mit temporären Arbeitseinsätzen im Ausland.

 

Eine wesentliche Funktion haben DBA zudem für Investitionen im Ausland aller Art, da sie Doppelbesteuerungen auf den Gewinnen und Erträgen aus Auslandinvestitionen vermeiden. Zusätzlich enthält ein DBA in der Regel auch gewisse Diskriminierungsverbote, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie eine Klausel über den Informationsaustausch auf Ersuchen.

Seit Anfang 2021 sind das DBA mit Brasilien, Saudi-Arabien und Bahrain sowie die Protokolle zur Änderung der DBA mit Malta, Zypern Liechtenstein und Japan in Kraft getreten. Weiter wurden das DBA mit Äthiopien und die Protokolle zur Änderung der DBA mit Nord-Mazedonien, Armenien, Tajikistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet.

Die Ergebnisse des BEPS-Projekts (Base erosion and profit shifting) enthalten Empfehlungen, welche die Anpassung bestehender DBA erfordern. Bestehende DBA können mit dem Übereinkommen zur Umsetzung von abkommensbezogenen BEPS-Massnahmen (BEPS-Übereinkommen) an die im BEPS-Projekt entwickelten abkommensbezogenen Lösungen angepasst werden.

Das BEPS-Übereinkommen ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Schweiz beabsichtigt, mit dem BEPS-Übereinkommen die DBA mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei an die abkommensbezogenen BEPS-Mindeststandards anzupassen.

Damit die Änderungen durch das BEPS-Übereinkommen wirksam werden können, bedarf es einer zusätzlichen Notifikation durch die Schweiz an den Depositar des BEPS-Übereinkommens, mit welcher der Abschluss der nötigen Verfahren angezeigt wird. Ein erster solcher Fall betrifft Luxemburg: Mit Verständigungsvereinbarung vom 12. Mai 2020 haben die zuständigen Behörden der Schweiz und Luxemburgs den genauen Wortlaut der Änderungen durch das BEPS-Übereinkommen festgehalten (siehe AS 2020 2641 und AS 2020 2715). Damit ist das Verfahren abgeschlossen und die Schweiz hat die erwähnte Notifikation an den Depositar des BEPS-Übereinkommens vorgenommen. Die Änderungen werden im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Luxemburg nachvollzogen. Weitere Vereinbarungen wurden seither mit Litauen (siehe AS 2021 28) und Tschechien (siehe AS 2021 29) getroffen.

DBA, die nicht durch das BEPS-Übereinkommen geändert werden, beabsichtigt die Schweiz durch bilaterale Änderungen der DBA an die BEPS-Mindeststandards anzupassen.

 

Weiterführende Informationen

Medien

11.11.2020
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Liechtenstein, Malta und Zypern

26.08.2020
Bundesrat verabschiedet Botschaften zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain und zu den Änderungen des DBA mit Kuwait

20.07.2020
Schweiz und Zypern unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

16.07.2020
Schweiz und Malta unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

14.07.2020
Schweiz und Liechtenstein unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

29.11.2019
BEPS-Übereinkommen tritt in Kraft

25.11.2019
Die Schweiz und Bahrain unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen

7.11.2019
Schweiz und Kuwait unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

28.10.2019
Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich sind in Kraft

20.09.2019
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland und Korea

08.08.2019
Schweiz und Neuseeland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

30.07.2019
Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Sambia tritt in Kraft

20.06.2019
Schweiz und Norwegen unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

19.06.2019
Schweiz und Schweden unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

13.06.2019
Schweiz und Irland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

12.06.2019
Schweiz und Niederlande unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

03.06.2019
Schweiz und Iran unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

17.05.2019
Schweiz und Südkorea unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

24.01.2019
Schweiz und Ukraine unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

 

Letzte Änderung 22.12.2023

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