Vereinigtes Königreich UK

Das Vereinigte Königreich (UK) ist wirtschaftlich und politisch ein wichtiger Partner der Schweiz. Auch im Finanzbereich sind die Beziehungen zwischen den beiden Ländern eng. Beide Länder führen regelmässig Finanzdialoge, die dazu dienen, privilegierte Kontakte mit den in Finanzfragen involvierten Behörden aufzubauen und zu pflegen.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das UK nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion und nicht mehr an EU-Recht gebunden.

 

Finanzbereich

Mit dem EU-Austritt sind die bilateralen Abkommen Schweiz-EU nicht mehr auf das UK anwendbar. Bereits im Oktober 2016 hat der Bundesrat deshalb seine «Mind the Gap»-Strategie mit dem Ziel, die geltenden gegenseitigen Rechte und Pflichten der beiden Länder bestmöglich sicherzustellen und allenfalls auszubauen, beschlossen.

«Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates

Für eine lückenlose Weiterführung der heutigen Regelungen im Finanzbereich haben die Schweiz und das UK am 25. Januar 2019 ein Abkommen betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (DVA Schweiz-UK) unterzeichnet. Wie das Ver­sicherungs­abkommen mit der EU ermöglicht es Versicherungsunternehmen im Nicht­lebens­ge­schäft (z.B. Hausrats- oder Reiseversicherungen), im jeweils anderen Land Zweig­nieder­lassungen zu betreiben. Am 1. Januar 2021 wurde das DVA Schweiz-UK in Kraft gesetzt und die bisherige Rechtsgrundlage im Versicherungsbereich nahtlos ersetzt. 

Direktversicherungsabkommen Schweiz-UK
Begleitender Beschluss der Vertragsparteien zum DVA Schweiz-UK

Am 21. Dezember 2023 haben Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der britische Schatzkanzler Jeremy Hunt in Bern ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen unterzeichnet, das sogenannte Berne Financial Services Agreement. Das Abkommen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und fördert die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden bedeutenden internationalen Finanzplätzen.

Erstmals haben zwei Länder auf staatsvertraglicher Basis die Gleichwertigkeit ihrer jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen in ausgewählten Gebieten im Finanzbereich aufgrund einer eingehenden Überprüfung gegenseitig anerkannt. Damit wird der Zugang zum Markt der jeweils anderen Partei ermöglicht oder vereinfacht. Dies wird ergänzt durch eine verstärkte Regulierungs- und Aufsichtskooperation, wodurch die Stabilität, Integrität wie auch der Kundenschutz gewährleistet werden.

Faktenblatt

Steuerbereich

Im Steuerbereich besteht zwischen der Schweiz und dem UK ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Das DBA wurde mehrmals revidiert, letztmals mittels einem Änderungsprotokoll, welches am 19. Juli 2019 in Kraft getreten ist.

DBA und Änderungsprotokolle

Im Bereich der steuerlichen Amtshilfe ist das UK, wie auch die Schweiz, Vertragspartei des multilateralen Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Auf dieser und auf der Grundlage des DBA tauschen die beiden Länder Informationen auf Ersuchen, automatisch und spontan aus.

Die Schweiz und die EU haben im Jahr 2015 eine Vereinbarung über den AIA unterzeichnet. Ab Herbst 2018 wurden Daten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich auf dieser Grundlage ausgetauscht. Seit dem 1. Januar 2021 wird der AIA gestützt auf die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) weitergeführt.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 22.12.2023

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