Vereinigtes Königreich UK

Das Vereinigte Königreich (UK) ist wirtschaftlich und politisch ein wichtiger Partner der Schweiz. Auch im Finanzbereich sind die Beziehungen zwischen den beiden Ländern eng. Beide Länder führen regelmässig Finanzdialoge, die dazu dienen, privilegierte Kontakte mit den in Finanzfragen involvierten Behörden aufzubauen und zu pflegen.

Am 23. Juni 2016 sprach sich die Stimmbevölkerung des UK für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) aus. Dieser Entscheid wurde am 31. Januar 2020, gestützt auf das zwischen der EU und dem UK ausgehandelte Austrittsabkommen, vollzogen. Die im Austrittsabkommen vereinbarte Übergangsperiode ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2021 ist das UK nicht mehr Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion und nicht mehr an EU-Recht gebunden.

 

Finanzbereich

Die Beziehungen Schweiz–UK basierten bis anhin massgeblich auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dies gilt ebenfalls für den Finanzbereich. Mit dem EU-Austritt (bzw. nach dem Ende der Übergangsperiode) sind die bilateralen Abkommen Schweiz-EU nicht mehr auf das UK anwendbar. Bereits im Oktober 2016 hat der Bundesrat deshalb seine «Mind the Gap»-Strategie mit dem Ziel, die geltenden gegenseitigen Rechte und Pflichten der beiden Länder bestmöglich sicherzustellen und allenfalls auszubauen, beschlossen.

«Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates

Für eine lückenlose Weiterführung der heutigen Regelungen im Finanzbereich haben die Schweiz und das UK am 25. Januar 2019 ein Abkommen betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung (DVA Schweiz-UK) unterzeichnet. Wie das Ver­sicherungs­abkommen mit der EU ermöglicht es Versicherungsunternehmen im Nicht­lebens­ge­schäft (z.B. Hausrats- oder Reiseversicherungen), im jeweils anderen Land Zweig­nieder­lassungen zu betreiben. Am 1. Januar 2021 wurde das DVA Schweiz-UK in Kraft gesetzt und die bisherige Rechtsgrundlage im Versicherungsbereich nahtlos ersetzt. 

Direktversicherungsabkommen Schweiz-UK

Begleitender Beschluss der Vertragsparteien zum DVA Schweiz-UK

Die Finanzmarktaufsichtsbehörden der Schweiz und des UK waren in die Arbeiten zur «Mind the Gap»-Strategie einbezogen und haben ihrerseits die erforderlichen Schritte zur Sicherstellung der bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten auf Stufe der Aufsichtsbehörde (bspw. durch Anpassung von aufsichtsbezogenen Kooperationsvereinbarungen) unternommen.

Am 30. Juni 2020 haben Bundesrat Ueli Maurer und der britische Schatzkanzler, Rishi Sunak, eine Erklärung über die künftige vertiefte Zusammenarbeit für Finanzdienstleistungen (Joint Statement) zwischen den beiden Ländern unterzeichnet und damit die gemeinsame Absicht für eine Vertiefung der Finanzbeziehungen unterstrichen. Das angestrebte Abkommen soll den grenzüberschreitenden Marktzugang für eine breite Palette an Finanzdienstleistungen im Versicherungs-, Banken-, Asset Management- sowie Kapitalmarktinfrastrukturbereich ermöglichen. Am 27. Januar 2021 vereinbarten beide Minister weitere Schritte für konkrete Verhandlungen zu den einzelnen Themen und brachten am 8. Dezember 2021 ihren übereinstimmenden Willen zum Ausdruck, die Verhandlungen weiterzuführen und bis Ende 2022 möglichst weit voranzutreiben. Der Bundesrat beabsichtigt, ein entsprechendes Abkommen 2023 zu genehmigen. 

Joint Statement

Am 3. Februar 2021 hat das UK die Schweizer Börsenregulierung als gleichwertig anerkannt. Im Zuge dessen hat die Schweiz am gleichen Tag die Börsenschutzmassnahme im Verhältnis zum UK deaktiviert. 

Steuerbereich

Im Steuerbereich besteht zwischen der Schweiz und dem UK ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Das DBA wurde mehrmals revidiert, letztmals mittels einem Änderungsprotokoll, welches am 19. Juli 2019 in Kraft getreten ist.

DBA und Änderungsprotokolle

Im Bereich der steuerlichen Amtshilfe ist das UK, wie auch die Schweiz, Vertragspartei des multilateralen Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Auf dieser und auf der Grundlage des DBA tauschen die beiden Länder Informationen auf Ersuchen, automatisch und spontan aus.

Die Schweiz und die EU haben im Jahr 2015 eine Vereinbarung über den AIA unterzeichnet. Ab Herbst 2018 wurden Daten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich auf dieser Grundlage ausgetauscht. Seit dem 1. Januar 2021 wird der AIA gestützt auf die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) weitergeführt.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 23.12.2022

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