Italien

Am 23. Februar 2015 haben die Schweiz und Italien eine gemeinsame Roadmap hinsichtlich verschiedener Finanz- und Steuerthemen unterzeichnet. Seither haben zahlreiche Gespräche und Verhandlungen auf technischer wie auch auf politischer Stufe stattgefunden. Am 23. Dezember 2020 haben beide Länder ein neues Abkommen zur Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterzeichnet. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 27. Oktober 2021 in Erfüllung des Postulates Merlini 17.3744 Marktzugangsansätze für Schweizer Banken insbesondere in Bezug auch auf Italien aufgezeigt.

Am 17. Juli 2023 sind das Grenzgängerabkommen sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind  in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2024 anwendbar. Das neue Grenzgängerabkommen ersetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 1974. Es verbessert die aktuelle Regelung der Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern deutlich und trägt zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern bei.

Faktenblatt «Neues Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien»

Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben am 10. November 2023 eine Erklärung unterzeichnet. Diese regelt die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 15.02.2024

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