Frankreich
Die Schweiz und Frankreich unterhalten in Finanz- und Steuerfragen enge Beziehungen, die auf einem institutionalisierten bilateralen Finanzdialog basieren. In Kernbereichen wie der Vermeidung der Doppelbesteuerung, der grenzüberschreitenden Amtshilfe und der Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Marktzugang arbeiten beide Staaten eng zusammen und entwickeln gemeinsame, tragfähige Lösungen. Damit leisten sie einen zentralen Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Finanzplätze sowie zur Integration ihrer Wirtschaftsräume.
Am 29. Juli 2025 ist das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich in Kraft getreten. Das Protokoll ist ein weiterer Schritt in der positiven Entwicklung der bilateralen Beziehungen und trägt insbesondere in den wirtschaftlich eng verflochtenen Grenzregionen zur Stärkung der Zusammenarbeit bei.
Medien
29.07.2025
Inkrafttreten des Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich
Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Dessen Bestimmungen, die die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice dauerhaft regeln, gelten ab dem 1. Januar 2026.
14.05.2025
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 die Botschaft über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten verabschiedet. Damit schlägt der Bundesrat vor, die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Informationsaustausches zu schaffen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat.
01.03.2024
Bundesrat schafft nationale Grundlage zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern
An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.
27.06.2023
Die Schweiz und Frankreich unterzeichnen ein Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen
Staatssekretärin Daniela Stoffel hat am 27. Juni 2023 in Paris ein Zusatzabkommen zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das neue und dauerhafte Besteuerungsregeln für Einkommen aus Homeoffice enthält. Dieses Zusatzabkommen ermöglicht das grenzüberschreitende Homeoffice bis zu 40 % der Arbeitszeit pro Jahr - insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Es ist Teil der Ende 2022 vereinbarten Lösung betreffend Homeoffice.