Der Zugang zu den Märkten der Europäischen Union ist für die Schweizer Finanzbranche von strategischer Bedeutung. Im Steuerbereich ist seit dem 1. Januar 2017 das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Kraft. Am 1. Januar 2020 ist die Steuerreform (STAF) in Kraft getreten, die umstrittene Steuerregimes abgeschafft hat.
Finanzbereich
Zahlreiche EU-Rechtsakte im Finanzmarktrecht enthalten Bestimmungen, welche das Verhältnis zu Drittstaaten regeln. Regelmässig sehen diese Bestimmungen eine Marktzugangsmöglichkeit und/oder aufsichtsrechtliche Erleichterungen vor, falls der Drittstaat eine gleichwertige Regulierung (Äquivalenz) vorweisen kann.
Äquivalenzverfahren sind ein wichtiges Element für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Die Äquivalenzanerkennung der Schweizer Regulierung und Aufsicht durch die EU ermöglicht Schweizer Finanzdienstleistern den Zugang zum EU-Binnenmarkt in Teilbereichen oder regulatorische Erleichterungen im Auslandgeschäft.
Bereits in den vergangenen Jahren konnten verschiedene Äquivalenzanerkennungen des Schweizer Rechtsrahmens bei der EU erreicht werden. Das SIF setzt sich in mehreren Bereichen für eine rasche Einleitung bzw. einen raschen Abschluss von weiteren Äquivalenzverfahren ein.
Äquivalenzverfahren mit der EU
Steuerbereich
Seit dem 1. Januar 2017 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) in Kraft und gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen setzt den globalen AIA-Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um. Es trägt zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung bei.
Am 14. Oktober 2014 unterzeichneten die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verständigung zur Unternehmensbesteuerung. Darin verpflichtete sich die Schweiz fünf umstrittene Steuerregimes abzuschaffen, während die EU-Mitgliedstaaten ihre Absicht bekräftigten, allenfalls getroffene Gegenmassnahmen nach erfolgter Abschaffung der fraglichen Regimes aufzuheben.
Im Mai 2019 hiessen die Schweizer Stimmberechtigen anlässlich einer Volksabstimmung das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gut. Mit vollständigem Inkrafttreten der STAF am 1. Januar 2020 schuf die Schweiz die nicht mehr mit internationalen Standards im Einklang stehenden Steuerregimes ab. Damit die Schweiz weiterhin wettbewerbsfähig bleibt, wurden international kompatible steuerliche Massnahmen wie zum Beispiel eine Patentbox eingeführt. Die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten haben diese Fortschritte gewürdigt und an ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2019 beschlossen, die Schweiz von ihrer Steuerliste zu streichen.
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Letzte Änderung 19.09.2023