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Veröffentlicht am 4. Oktober 2024

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die seit dem Inkrafttreten des BGÖ am 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind.

Wie kann ein Zugangsgesuch gestellt werden?

Die Anfragen müssen so formuliert sein, dass die zuständige Behörde die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollten möglichst viele Angaben über das Dokument gemacht werden (z. B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, erstellende oder empfangende Behörde, weitere betroffene Behörden). Die Anfragen können per Post, E-Mail oder Telefon gestellt werden.

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte. Weitere Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip sind ferner vorgesehen, wenn Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden könnten.

Kosten

In Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben, sofern das Gesuch nicht eine besonders aufwändige Bearbeitung durch die Behörde erfordert. Die Einzelheiten zur Erhebung von Gebühren sind in der Öffentlichkeitsverordnung vom 24. Mai 2006 geregelt.

Kontakt

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Öffentlichkeitsgesetz
Rechtsdienst
Bundesgasse 3
3003 Bern

Datenschutz- und Öffentlichkeitsberater SIF: Christoph Feuz

Tel.: +41 58 480 09 62
E-Mail: rechtsdienst@sif.admin.ch

Weiterführende Informationen

Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung

Bundesgesetz über den Datenschutz

Musterbrief für Auskunftsbegehren

Musterbriefe für Zugangsgesuch