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Veröffentlicht am 18. September 2025

UNO

Mit ihren 193 Mitgliedsstaaten sind die Vereinten Nationen (UNO) in vielen Fragen von weltweiter Bedeutung. Seit ihrem Beitritt im September 2002 ist die Schweiz ein aktives, konstruktives Mitglied der UNO. Die Organisation bietet der Schweiz die Möglichkeit, zur Lösung globaler Probleme beizutragen und ihren Teil der Verantwortung für eine positive Entwicklung des Weltgeschehens wahrzunehmen.

Rahmenabkommen

Die Generalversammlung der UNO hat mit der Resolution A/RES/77/244 («Promotion of inclusive and effective international tax cooperation at the United Nations») vom 30. Dezember 2022 unter anderem die Aufnahme von zwischenstaatlichen Gesprächen betreffend Möglichkeiten zur Stärkung der Inklusivität und Effizienz der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich beschlossen. Damit wurde der Grundstein für die Ausweitung der Aktivitäten der UNO im Steuerbereich gelegt.

Die Generalversammlung der UNO hat im Dezember 2024 gestützt auf weitere Verhandlungen die Resolution A/RES/79/235 angenommen. Diese heisst die im Sommer 2024 ausgearbeiteten Eckwerte ("terms of reference") für ein Rahmenübereinkommen gut. Mit der Resolution wird zudem ein neues Komitee beauftragt, bis 2027 ein Rahmenübereinkommen auszuarbeiten.

Im Oktober 2024 hat das EFD dem Bundesrat ein Mandat für die Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen der UNO über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich vorgelegt. Das Mandat sieht im Wesentlichen vor, dass die Schweiz in Absprache mit den ihr gleichgesinnten Staaten:

- aktiv an den Verhandlungen teilnimmt,
- sich für Lösungen einsetzt, die auf einem weitgehenden Konsens beruhen,
- auf die Vermeidung von Duplikationen von Arbeiten im Steuerbereich durch andere Gremien und damit eine Fragmentierung der internationalen Steuerarchitektur hinwirkt.

Das Mandat wurde definitiv, nachdem die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte konsultiert wurden.

Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in Steuersachen

Das Expertenkomitee für internationale Zusammenarbeit in Steuersachen ist unter anderem für die Weiterentwicklung des UNO-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Entwicklungs- und entwickelten Ländern verantwortlich. Das Komitee bietet weiter auch einen Rahmen für den allgemeinen Dialog zur internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen und setzt dabei einen thematischen Schwerpunkt auf der technischen Entwicklungszusammenarbeit. Es handelt sich dabei um einen zentralen Bereich für die nachhaltige Entwicklung, wie auch die «Addis Abeba Aktionsagenda» von Juli 2015 anerkennt. Die Verbesserung der Transparenz und der Effizienz der Steuersysteme in Entwicklungsländern bleibt eine wichtige Aufgabe in der Entwicklungsagenda. Das Komitee trifft sich grundsätzlich zwei Mal jährlich alternierend in Genf und New York.

In der im Frühjahr 2025 zu Ende gegangenen Amtszeit, hat das Komitee sich der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, Verrechnungspreise, Lizenzgebühren und auch die Streitbeilegung durch zwischenstaatliche Verständigungsverfahren gewidmet.

Im Oktober 2025 wird sich das vom UNO-Generalsekretär neu ernannte Komitee erstmals treffen und die Arbeitsschwerpunkte für die neue Amtszeit von vier Jahren festlegen. Die Schweiz wird im neuen Komitee durch Gian Andrea Sandri vertreten sein.