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Veröffentlicht am 12. Juli 2024

Schweiz und Ungarn unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Ungarn haben am 12. Juli 2024 in Budapest ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel. Diese soll verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Ungarn ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Kontakt

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29
dba@sif.admin.ch

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