Bundesrat verlängert Übergangsfrist zum Basisinformationsblatt für komplexe Finanzinstrumente
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 beschlossen, die Übergangsfrist zur Erstellung eines Basisinformationsblatts für komplexe Finanzinstrumente um zwölf Monate zu verlängern.