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Veröffentlicht am 29. Juli 2025

Schweiz und Belgien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Belgien haben am 16. Juli 2025 in Brüssel ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es passt das DBA zudem in einigen Punkten an die aktuelle Vertragspolitik beider Länder an.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Kontakt:

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

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