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Veröffentlicht am 30. Juli 2026

Schweiz und Österreich unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Österreich haben am 30. Juli 2026 in Wien ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die abkommensbezogenen Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerung um und passt das DBA punktuell an die seit der letzten Revision mit dem Änderungsprotokoll von 2009 gewandelten Bedürfnissen der Vertragsstaaten an.

Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen DBA um. Es enthält eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Weiter beseitigt das Änderungsprotokoll Auslegungsdifferenzen der Vertragsstaaten, z.B. betreffend die Altersvorsorge aus öffentlichem Dienst sowie die Sozialversicherung, verbessert die Bedingungen für grenzüberschreitende Investitionen durch Anpassungen der Behandlung von Dividenden und klärt das Verfahren bei der Vollstreckung von Steuerforderungen für Lohn von Grenzgängern.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Änderungsprotokolls positiv aufgenommen. Bevor das Protokoll in Kraft treten kann, muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

Auskünfte

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

Dokumente