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Veröffentlicht am 15. Januar 2025

OECD publiziert Leitlinie zur Mindestbesteuerung – Schweiz erhält qualifizierenden Status

Die OECD hat am 15. Januar 2025 eine administrative Leitlinie zur Integrity Rule bei der Mindestbesteuerung grosser international tätiger Unternehmen in Bezug auf bestimmte kantonale Steuermassnahmen sowie die Liste mit Staaten, welche über qualifizierende Mindestbesteuerungsregeln verfügen, publiziert. Die Leitlinie und die Liste wurde vom Inclusive Framework on BEPS, dem über 140 Länder, darunter die Schweiz, angehören, verabschiedet.

Die administrative Leitlinie sieht für die betroffenen kantonalen Steuermassnahmen eine Übergangsfrist von zwei Jahren (2024 und 2025) vor. Während dieser Übergangsfrist wird die Beanspruchung der betroffenen kantonalen Steuermassnahmen durch die Unternehmen jedoch prozentual und zeitlich beschränkt (maximal 20% des ursprünglichen Vorteils, der vor dem 18. November 2024 getroffen wurde, über die beiden Jahre) und muss durch diese auch transparent dargelegt werden. Zugleich ist sichergestellt, dass die betroffenen kantonalen Steuermassnahmen im Rahmen der OECD-Mindeststeuer bis zu dieser Beschränkung nicht neutralisiert werden und vor Zugriffen durch das Ausland geschützt sind. Damit konnte eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die gefundene Lösung gilt für alle Staaten, die von der Leitlinie betroffen sind. Zudem ist die Schweiz auf der Liste mit qualifizierenden Regeln aufgeführt. Folglich wurde der Schweiz im Rahmen des vorübergehenden Peer Review Prozess mit Wirkung per 1. Januar 2024 der qualifizierende Status für die schweizerische Ergänzungssteuer sowie für den QDMTT Safe Harbour erteilt.

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Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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