Veröffentlicht am 10. Januar 2025
OECD
Arbeitsgruppen und Forum
Arbeitsgruppen
Die Aufgabe der Arbeitsgruppe 1 besteht im Wesentlichen darin, nach Lösungen zu suchen, die das OECD-Musterabkommen bezüglich der Vermeidung von Doppelbesteuerung verbessern.
Aktuell beschäftigt sich die Arbeitsgruppe 1 mit verschiedenen Aspekten der Zwei-Säulen-Lösung des Inclusive Framework on BEPS (IF). Dazu zählen die Implementierung der Subject-to-tax Regel (STTR) in die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und die Frage der DBA-Konformität der GloBE-Mindestbesteuerungsregeln. Die Arbeitsgruppe 1 hat ausserdem die Federführung bei der Ausarbeitung eines multilateralen Abkommens zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Anwendung der GloBE-Mindestbesteuerungsregeln inne. Ein anderes wichtiges Thema der Arbeitsgruppe 1 ist die Frage der Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund der zunehmenden Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, insbesondere die Begründung einer Homeoffice-Betriebsstätte. Die Ausarbeitung einer (optionalen) Bestimmung zur Zuteilung der Besteuerungsrechte für im Rohstoffabbau tätige Unternehmen, Massnahmen zur Erhöhung der Rechtsicherheit bei der Anwendung der Principal Purpose Test (PPT) Regel und Klarstellungen bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Gewinnen von verbundenen Unternehmen sind weitere Themen, mit denen sich die Arbeitsgruppe 1 gegenwärtig beschäftigt.
Der Grossteil der Arbeiten der Arbeitsgruppe 1 sollen in die nächste Auflage des OECD-Musterabkommens und dessen Kommentars einfliessen und 2025 veröffentlicht werden.
Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe 2 besteht darin, aktuelle Themen in der Steuerpolitik zu analysieren. Die Arbeitsgruppe 2 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Die Arbeitsgruppe ist verantwortlich für zahlreiche jährlich herausgegebene Publikationen:
- Die Publikation «Tax Policy Reforms in the OECD» erschien erstmals 2016 und gibt einen Gesamtüberblick über bedeutende Änderungen in allen Steuerbelangen.
- Die Publikation «Revenue Statistics» präsentiert eine Reihe von detaillierten und international vergleichbaren Daten in einem gemeinsamen Format für alle OECD-Mitgliedstaaten seit 1965 und wurde mittlerweile auf 125 Staaten erweitert. Zudem enthält «Revenue Statistics» jeweils ein Sonderthema.
- Die Publikation «Taxing Wages» vergleicht die Entwicklung der Löhne vor und nach Steuern und gewissen Sozialabgaben für verschiedene Haushaltskonstellationen und Einkommenshöhen in jedem Land und enthält Informationen über die Steuern, welche in den OECD-Ländern auf Löhnen bezahlt werden. Auch diese Publikation enthält jeweils ein Sonderthema.
Weiter unterhält die Arbeitsgruppe 2 eine Steuerdatenbank («Tax Data Base»), welche online öffentlich verfügbar ist. Diese liefert vergleichende Informationen zu einer Reihe von steuerlichen Statistiken wie Steuereinnahmen, Einkommensteuern, nicht-steuerliche Zwangsabgaben, Unternehmens- und Kapitalsteuern sowie Verbrauchssteuern in den 35 OECD-Staaten.
Schliesslich führt die Arbeitsgruppe 2 ihre Arbeiten zur Massnahme 11 des BEPS-Massnahmenplans weiter und beschäftigt sich insbesondere mit den bestehenden Datengrundlagen und Indikatoren zur Messung des Phänomens BEPS. Ausfluss dieser Arbeiten ist die Publikation «Corporate Tax Statistics», in welcher neben öffentlich verfügbaren Daten zur Unternehmensbesteuerung auch aggregierte Informationen zur länderbezogenen Berichterstattung präsentiert werden. Die Publikation gibt Aufschluss über die weltweiten Steuerzahlungen und ökonomischen Aktivitäten grosser, multinationaler Unternehmen.
- Die Publikation «Tax Policy Reforms in the OECD» erschien erstmals 2016 und gibt einen Gesamtüberblick über bedeutende Änderungen in allen Steuerbelangen.
Der Auftrag der Arbeitsgruppe 6 besteht darin, sich mit Fragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen auseinanderzusetzen mit dem Ziel, die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (OECD TPG) zu aktualisieren und zu verbessern.
Im Januar 2022 wurde eine Neuauflage der OECD TPG publiziert welche die überarbeiteten Leitlinien zur Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethode, die Leitlinien für Steuerverwaltungen zur Anwendung des 2018 vereinbarten Ansatzes für schwer zu bewertende immaterielle Werte (sog. «hard-to-value intangibles») sowie die 2020 verabschiedeten neuen Verrechnungspreisleitlinien für Finanztransaktionen enthält.
Gegenwärtig beschäftigt sich die Arbeitsgruppe 6 mit verschiedenen Aspekten des Betrags B der Säule 1 der Zwei-Säulen-Lösung des IF und deren Implementierung im Rahmen der OECD TPG. Dazu zählen u.a. der finale Bericht zu Säule 1, Betrag B, der am 19. Februar 2024 veröffentlicht wurde und als Anhang zu Kapitel IV in die OECD TPG aufgenommen wurde sowie die im Juni 2024 publizierten Leitlinien zu den ausstehenden Definitionen von «qualifying jurisdictions» und «low-capacity jurisdictions».
Ein weiteres wichtiges Thema, welches sich mit den Aufgaben der Arbeitsgruppe 1 überschneidet, betrifft die Auswirkungen der zunehmenden Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Verrechnungspreise bzw. die Fragen der Gewinnaufteilung im Fall einer Homeoffice-Betriebsstätte.
Nach der Verabschiedung der Internationalen Leitlinien für die Mehrwertbesteuerung durch den OECD-Rat im September 2016 hat die Arbeitsgruppe Nr. 9 einen Bericht zur Umsetzung der Leitlinien verfasst, der im Oktober 2017 veröffentlicht wurde. Im ersten Kapitel werden unterschiedliche Möglichkeiten der Mehrwertbesteuerung im Bestimmungsland dargestellt. Im zweiten Kapitel werden die Fragen rund um die Steuererhebung bei im Bestimmungsland nicht ansässigen Unternehmen behandelt und im dritten Kapitel auf die vereinfachte Registrierung für im Bestimmungsland nicht ansässige Unternehmen eingegangen. Die Rolle von digitalen Plattformen bei der Mehrwertbesteuerung von Online-Angeboten bildet nun ein Schwerpunktthema, mit dem sich eine Sub-Gruppe mit Schweizer Beteiligung befasst. Die Arbeitsgruppe 9 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Die Arbeitsgruppe 10 erarbeitet die juristischen und technischen Regelwerke für den internationalen Informationsaustausch, befasst sich mit deren Weiterentwicklung und sorgt damit für die Sicherstellung der Wirksamkeit der internationalen Standards für den Informationsaustausch. Ein Bestandteil dieser Arbeiten ist ein gemeinsamer Aktionsplan zur Bekämpfung von Schlupflöchern im globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Die Arbeitsgruppe 10 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Die Arbeitsgruppe 11 wurde im Rahmen des BEPS-Projekts gebildet. Sie zeichnet für die folgenden vier Massnahmen des BEPS-Projekts verantwortlich: Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen (Massnahme 2), Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Regeln, Massnahme 3), Begrenzung der
Gewinnverkürzung durch Abzug von Zins- oder sonstigen finanziellen Aufwendungen (Massnahme 4) und Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanungsmodelle (Massnahme 12). Die Arbeitsgruppe 11 trifft sich in der Regel zwei Mal pro Jahr.
Seit der Verabschiedung der Schlussberichte im Oktober 2015 nahm die Arbeitsgruppe 11 punktuell weitere Arbeiten an die Hand. So wurden im Dezember 2016 zusätzliche Präzisierungen im Zusammenhang mit der Begrenzung von Zinsabzügen (Massnahme 4; Regelung der zulässigen Abzugsquote auf Konzernebene und der Anwendung der Regeln zur Beschränkung des Zinsabzugs auf den Banken- und Versicherungssektor) publiziert. Weiter erschien betreffend hybride Gestaltungen (Massnahme 2) im August 2017 ein Fachkommentar, der die hybriden Gestaltungen mit Zweigniederlassungen identifiziert und Regeln aufzeigt, um deren Behandlung mit den Empfehlungen aus dem Schlussbericht über die BEPS-Massnahme 2 zu harmonisieren. Zudem beteiligte sich die Arbeitsgruppe 11 an den Arbeiten der Arbeitsgruppe 10 zu Muster-Offenlegungspflichten für Intermediäre.
Forum
Das Forum gegen schädliche Steuerpraktiken begann 2017 damit, den Mindeststandard für die Transparenz von Steuerrulings sowie den Mindeststandard betreffend Patentboxen und ähnliche Steuerregimes zu überprüfen (BEPS-Massnahme Nr. 5). Das Forum trifft sich im Durchschnitt zwei Mal pro Jahr.
Ein Etappenbericht über die Umsetzung der Mindeststandards zu den Patentboxen und ähnlichen Regimes wurde im Oktober 2017 veröffentlicht. Die Liste der Regimes und ihres Status wird regelmässig aktualisiert.
Die Umsetzung des Mindeststandards über die Transparenz bei Steuervorbescheiden ist Gegenstand jährlicher Prüfungen. Der erste Prüfbericht, der das Jahr 2016 betrifft, wurde im Dezember 2017 veröffentlicht.
Das 2002 gegründete Forum on Tax Administration (FTA) bringt Vorsteher und Vorsteherinnen der Steuerverwaltung aus über 50 OECD- und Nicht-OECD-Ländern zusammen. Zurzeit stehen die Umsetzungsarbeiten für das BEPS-Projekt, die digitale Transformation der Steuerverwaltungen sowie die Verbesserung der Kapazitäten der Steuerverwaltungen der Entwicklungsländer im Zentrum des Arbeitsprogramms und der Tätigkeiten des FTA.
Die Publikation Tax Administration Series (TAS) bietet einen Einblick in die verschiedenen Steuerverwaltungen und somit Vergleichsmöglichkeiten (Link: Comparative analysis of tax administrations | OECD). Der zugrundeliegende Datensatz stammt aus dem International Survey on Revenue Administration (ISORA) (Link: Revenue Administrations Fiscal Information Tool - Home - ISORA (rafit.org)). Es wird eine breite Palette von Daten-, Analyse- und Länderbeispielen in der TAS-Publikation verwendet, um die wichtigsten Aspekte der Steuerverwaltungen (Organisation, Steuerbelastung und -erhebung, strategische Schwerpunkte, Risiken etc.) zu berücksichtigen. Sie zeigt auch aktuelle (technische) Trends und Reformen auf.
Das FTA befasst sich zudem mit der Verbesserung der praktischen Durchführung der Verständigungsverfahren (MAP; Mutual Agreement Procedure). Dem FTA MAP Forum kommt insbesondere im Rahmen des BEPS-Projekts eine grosse Bedeutung zu, da es die Umsetzung des Standards betreffend Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsfällen (Massnahme 14) überprüft. Im Rahmen von OECD Tax Certainty Days werden jährlich MAP-Statistiken veröffentlicht und sogenannte MAP Awards erteilt.
Medien
20. Oktober 2025
Schweiz und EU unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 20. Oktober 2025 in Brüssel das Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt.
30. April 2025
Bundesrat will die Mindestbesteuerungsverordnung anpassen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 die Vernehmlassung zu einer Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eröffnet. Die MindStV soll um die Regeln zur internationalen Berichtspflicht (GloBE Information Return, GIR) ergänzt werden. Diese Berichtspflicht betrifft multinationale Unternehmensgruppen, die der OECD-Mindestbesteuerung unterliegen, und reduziert zugleich deren administrative Mehrbelastung.