Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Bern, 30.10.2024 - Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse Artikel 95a UVV muss aus formellen Gründen dem bisher von der Genehmigung ausgenommenen jedoch inhaltlich unumstrittenen Artikel 26 des «Reglement Grossereignis» der Ersatzkasse UVG angeglichen werden, damit auch Artikel 26 des Reglements genehmigt werden kann. Im Zuge der Verabschiedung dieser Verordnungspräzisierung soll auch Artikel 26 des Reglements genehmigt werden. Datum der Eröffnung: 30. Oktober 2024 Vernehmlassungsfrist: 18. Februar 2025