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Veröffentlicht am 21. August 2024

Der Bundesrat passt die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Minderheiten an

Bern, 21.8.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) angepasst. Neu können Gesuche für bauliche und technische Massnahmen zur Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Minderheiten jederzeit eingereicht werden - solange die verfügbaren Mittel nicht ausgeschöpft sind. Damit ermöglicht der Bundesrat, dass besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagiert werden kann.