Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Bern, 19.08.2025 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. August 2025 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen geändert. Dabei wurden die Einträge von einer natürlichen Person gelöscht. Die Massnahmen treten am 20. August 2025 in Kraft.