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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Bundesrat entscheidet über das weitere Vorgehen zur Klimaberichterstattung von Firmen

Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 entschieden, die Revision der Verordnung zur Klimaberichterstattung von Firmen vorläufig zu pausieren. In der Vernehmlassung wurde die Revision inhaltlich zwar mehrheitlich begrüsst. Der Bundesrat hat jedoch am 21. März 2025 den Auftrag erteilt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten. Deshalb soll nun auch mit der Umsetzung der Verordnung zur Klimaberichterstattung von Firmen zugewartet werden, bis Klarheit besteht über diese Änderungen sowie über die regulatorische Entwicklung in der Europäischen Union.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Verordnung über die Berichterstattung zu Klimabelangen in der Schweiz in Kraft. Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, diese Regeln innert drei Jahren in Bezug auf internationale Vergleichbarkeit zu überprüfen. Zudem hatte der Bundesrat das EFD beauftragt, Mindestanforderungen auszuarbeiten, welche die Umsetzung der Klimaziele von Finanzunternehmen gemäss Klimaschutzgesetz sicherstellen.

Basierend auf den Ergebnissen dieser Aufträge schlug der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vom 6. Dezember 2024 vor, die Verordnung an die neusten internationalen Entwicklungen im Bereich der Standardisierung der Berichterstattung anzupassen und Mindestanforderungen an Fahrpläne für Unternehmen der Finanzbranche zu definieren. Diese Vorschläge wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Allerdings wurde breit angeregt, mit der Umsetzung der Verordnungsänderung zu warten, bis der Bundesrat die laufende Revision der übergeordneten Gesetzgebung im Obligationenrecht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen habe.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 die Vernehmlassungsergebnisse dieser Änderung im Obligationenrecht zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung, darunter auch die Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht, auszuarbeiten. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die Europäische Union über ihre angekündigten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat beschlossen, auch das Projekt zur Klimaberichterstattung von Firmen zu pausieren, bis er über die Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts entschieden hat, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2027.

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