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FremdmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bern / Berne / Berna, 26.11.2025 — Teilrevision der Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Anhang 2 Ziffer 11 Abs. 3 Tabelle Nr. 4 GSchV wird mit ökotoxikologischen Anforderungen für sieben weitere Pestizide ergänzt, die in Schweizer Gewässern Konzentrationen erreichen, die für Wasserlebewesen schädlich sein können.
Datum der Eröffnung: 26. November 2025
Vernehmlassungsfrist: 12. März 2026