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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Revidierte Jagdverordnung: Bund unterstützt Herdenschutz wieder stärker

Bern, 26.11.2025 — Der Bundesrat hat am 26. November 2025 in Umsetzung eines Auftrages aus dem Parlament die Bundesunterstützung für Herdenschutzmassnahmen wieder auf maximal 80 Prozent erhöht. Dafür hat er die Jagdverordnung angepasst.

Die Zahl der Wölfe ist in der Schweiz in den letzten Jahren schnell gewachsen. Die Angriffe durch Wölfe oder andere Grossraubtiere auf Nutztiere erfordern weitreichende Massnahmen. Nebst der Regulierung der Wolfspopulation ist auch der Herdenschutz eine zentrale Massnahme, um die Konflikte zwischen den Wölfen und der Nutztierhaltung zu mindern.

Seit dem 1. Februar 2025 ist die revidierte Jagdverordnung in Kraft. Im Kontext der Sparmassnahmen hatte der Bundesrat darin den Bundesbeitrag für Herdenschutzmassnahmen von höchstens 80 Prozent auf höchstens 50 Prozent reduziert.

Nun hat der Bundesrat am 26. November 2025 mit einer erneuten Anpassung der Jagdverordnung den Bundesbeitrag wieder auf maximal 80 Prozent erhöht. Auch die Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden unterstützt der Bund wieder mit 80 Prozent. Dies über die Prämien, welche Halterinnen und Halter von Herdenschutzhunden bekommen, wenn ihr Hund nach der Ausbildung die Prüfung bestanden hat.

Der Bundesrat setzt damit eine Motion (24.4469) von Ständerat Stefan Engler (GR, Mitte) um. Kantone oder Dritte beteiligen sich somit wieder mit 20 Prozent an Herdenschutzmassnahmen. Damit das bisherige Investitionsniveau im Herdenschutz erhalten bleibt, braucht es jedoch zusätzliche Bundesmittel. Über einen entsprechenden Erhöhungsantrag wird das Parlament entscheiden. Die höhere Beteiligung des Bundes an Herdenschutzmassnahmen unterstützt die Landwirtschaft beim Ergreifen und beim Unterhalt derselben. Der Bund hilft damit, Schäden an Nutztieren zu verhindern.

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