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Veröffentlicht am 19. September 2023

Missbrauch

Hinweis: Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes («BRB 62») per 1. Januar 2022 aufgehoben.

Von DBA-Missbrauch wird gesprochen, wenn Steuerentlastungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen auf missbräuchliche oder unrechtmässige Weise in Anspruch genommen werden. Die Schweiz hat dagegen Massnahmen ergriffen. Die Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. Dezember 1962, vom 17. Dezember 1998 und vom 1. Juli 2010 enthalten eingehende Erläuterungen.

Übersicht

Bundesratsbeschluss/Kreisschreiben

Verordnung über Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes

Weitere Informationen / FAQs

Häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich der Anwendung der schweizerischen Missbrauchsbestimmungen auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die aus der EU an verbundene Kapitalgesellschaften in der Schweiz fliessen (Artikel 15 ZBstA)

Formulare