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Veröffentlicht am 20. Februar 2024

Kollektivanlagengesetz (KAG)

Kollektivanlagengesetz (KAG)

Der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) ist ein neuartiges Fondsprodukt, das dazu beitragen soll, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.

Medien

  • 31. Januar 2024

    Bundesrat setzt rechtliche Grundlage für das neuartige Fondsprodukt L-QIF in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 beschlossen, das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) per 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen. Der L-QIF trägt dazu bei, die Attraktivität und die Innovationsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz zu erhöhen.