Inkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommens mit Jordanien
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Jordanien ist in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die Bestimmungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.
Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in Jordanien ist das Abkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Haschemitischen Königreiches Jordanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung (DBA) am 4. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im Nahen Osten ausweiten. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken wird.
Das DBA trägt den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
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Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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