Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Ungarn ist in Kraft getreten. Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.
Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Ungarn ist das Protokoll vom 12. Juli 2024 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 16. November 2025 in Kraft getreten.
Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Es enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel. Diese soll verhindern, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Ungarn ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt.
Kontakt/Rückfragen:
Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch
Dokumente:
Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn