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Veröffentlicht am 6. Dezember 2024

Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Slowenien ist in Kraft getreten und ist ab dem 1. Januar 2025 anwendbar.

Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Slowenien ist das Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen den beiden Ländern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 16. Oktober 2024 in Kraft getreten.

Das Änderungsprotokoll setzt die Mindeststandards der OECD aus dem BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Es enthält unter anderem eine Missbrauchsklausel, die sicherstellt, dass die Vorteile des DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden.

Kontakt:

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

Dokumente: