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Veröffentlicht am 28. Juli 2025

Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Serbien ist in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.

Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Serbien ist das Protokoll vom 19. September 2023 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 18. Juli 2025 in Kraft getreten.

Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Es enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es beinhaltet zudem eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Kontakt :

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

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