Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 29. Oktober 2024

Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kuwait ist in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2025 anwendbar.

Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Kuwait ist das Protokoll vom 6. November 2019 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 14. Oktober 2024 in Kraft getreten.

Das Änderungsprotokoll enthält neue Regeln für die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinnen. Weiter ergänzt das Änderungsprotokoll das DBA mit einer Schiedsklausel. Schliesslich werden auch eine Missbrauchsklausel, die sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird, sowie eine Bestimmung betreffend Informationsaustausch auf Ersuchen in das DBA eingefügt.

Kontakt:

Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.

Dokumente: