Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland ist in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.
Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Deutschland ist das Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) am 27. November 2025 in Kraft getreten.
Das Protokoll passt das DBA an verschiedene geänderte Bedürfnisse der Vertragsstaaten an. Das Änderungsprotokoll sieht in Bezug auf die schweizerische Praxis keine wesentlichen Änderungen bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte zwischen der Schweiz und Deutschland vor. Es enthält aber Bestimmungen, die die Rechtssicherheit und Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten verbessern. Dazu gehören verschiedene Präzisierungen im Zusammenhang mit unselbständigen, grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten sowie neue Bestimmungen zum Verständigungsverfahren. Zudem übernimmt das Protokoll den Ansatz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Zuteilung von Unternehmensgewinnen zu Betriebsstätten.
Weiter setzt das Protokoll die Mindeststandards aus dem Base Erosion and Profit Shifting-Projekt (BEPS) in Sachen DBA um. Es enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird.
Kontakt/Rückfragen:
Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch
Dokumente:
Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland