Finanzmarktregulierung
Die Finanzmärkte gehören zu den am stärksten regulierten Bereichen der Wirtschaft. Wichtigste Ziele der Finanzmarktregulierung sind in der Schweiz der Individualschutz (Gläubiger-, Anleger- und Versichertenschutz), die Finanzstabilität sowie die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Die Finanzmarktregulierung trägt damit zur Stärkung des Ansehens, der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.
Mit der zunehmenden grenzüberschreitenden Verflechtung der Finanzmärkte beeinflussen internationale Standards die Finanzmarktregulierung massgeblich. Die Schweiz arbeitet in den entsprechenden internationalen Gremien bei der Erarbeitung dieser Standards aktiv mit. Gelten grenzüberschreitend gleiche Regeln für alle, so stärkt dies nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.
Regulierungsprojekte
Das SIF ist unter anderem zuständig für die Erarbeitung von Rechtserlassen im Bereich der Finanzmarktregulierung und betreut infolgedessen verschiedene Regulierungsprojekte im Bereich der Finanzmärkte. Diese Tätigkeit erfolgt auch in Umsetzung der Finanzmarktpolitik des Bundesrats. Gegenstand eines Regulierungsprojekts können dabei der Erlass oder Änderung eines Bundesgesetzes, einer Verordnung des Bundesrats oder einer Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) bilden.
Optimierung Finanzmarktregulierung
Das EFD startete im Sommer 2026 Arbeiten zur Erfassung von Optimierungspotenzial in der Finanzmarktregulierung. Ziel ist es, die schweizerische Finanzmarktregulierung und den Aufsichtsrahmen auf Möglichkeiten zur administrativen Entlastung und den Abbau von Doppelspurigkeiten zu überprüfen und zu verwesentlichen. Die Aspekte der Stabilität, Integrität, Kundenschutz sowie Funktionsfähigkeit der Märkte werden gewahrt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Regulierung des Schweizer Finanzplatzes risikogerecht und effizient ist und optimierte Rahmenbedingungen für Wachstum und Wettbewerb aufweist.
In den letzten Jahren wurden in der Schweiz zahlreiche Reformen im Finanzmarktrecht umgesetzt. Bislang fand keine systematische Überprüfung der Gesamtheit der Finanzmarktregulierung statt. Die Arbeiten reihen sich in die weltweiten Bestrebungen zur Modernisierung und Optimierung von nationalen und internationalen Finanzmarktregulierungen ein, die auch in internationalen Fachgremien, namentlich dem Financial Stability Board (FSB), diskutiert werden.
Zur Unterstützung der Arbeiten wurde eine externe Arbeitsgruppe eingesetzt (Medienmitteilung vom 1. Juli 2026). Die Arbeitsgruppe erarbeitet in einer ersten Phase Grundlagen (bis Herbst 2026). Danach wird sie die Branche und Interessengruppen anhören (bis Anfang 2027), um anschliessend mit den betroffenen Behörden die Themenfelder zu erörtern (bis 2. Quartal 2027). Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden im Sommer 2027 erwartet. Sie fliessen schliesslich in den Bericht des EFD ein, der dem Bundesrat mit Empfehlungen für Folgearbeiten bis Ende 2027 vorgelegt werden soll.