Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen wie zum Beispiel Börsen und anderen Handelssystemen, Zahlungssystemen oder zentralen Gegenparteien. Das Gesetz legt zudem die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmenden im Effekten- und Derivatehandel fest. Dazu gehören auch Bestimmungen zur Vermeidung von Marktmissbrauch (Insiderhandel und Marktmanipulation).
Das FinfraG und die zugehörige Verordnung traten im Januar 2016 in Kraft. Der Bundesrat kündigte bereits vor dem Inkrafttreten an, das FinfraG nach fünf Jahren einer generellen Überprüfung zu unterziehen.
Im September 2022 nahm der Bundesrat einen Evaluationsbericht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur Kenntnis. In seinem Bericht kam das EFD zum Schluss, dass sich das Gesetz seit seinem Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. In einzelnen Bereichen stellte das EFD aber fest, dass aufgrund der technologischen Entwicklungen sowie der Weiterentwicklung der internationalen Standards und des Regulierungsrahmens relevanter ausländischer Rechtsordnungen Anpassungen am Gesetz notwendig sind. In der Folge beauftragte der Bundesrat das EFD, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, um den identifizierten Handlungsbedarf zu adressieren. Ausserdem sollen verschiedene Vorschriften vereinfacht und bestehende Rechtsunsicherheiten geklärt werden.
Der Bundesrat hat den entsprechenden Entwurf vom 19. Juni bis zum 11. Oktober 2024 zur öffentlichen Vernehmlassung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Anpassungen tragen technologischen Entwicklungen sowie relevanten Weiterentwicklungen internationaler Standards und ausländischer Rechtsordnungen Rechnung. Sie sollen die Stabilität des Finanzsystems sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken. Die Botschaft soll in der ersten Hälfte des Jahres 2026 verabschiedet werden.
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