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Veröffentlicht am 16. September 2025

Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG)

Im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) ist die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) festgelegt. Das FINMAG ist als Dachgesetz über die übrigen Gesetze, die Vorschriften zur Finanzmarktaufsicht enthalten, ausgestaltet.

Am 12. September 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des FINMAG verabschiedet. Mit der Revision soll der schweizerische Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich an die aktuellen Anforderungen des grenzüberschreitenden Finanzgeschäfts angepasst werden.

Kernpunkte der Vorlage sind:

·       die gezielte Einschränkung des Kundenverfahrens in FINMA-Amtshilfeverfahren bei Verdachtsfällen von Marktmissbrauch,

·       die Einführung einer neuen Bestimmung zur internationalen Zusammenarbeit bei Anerkennungs- und Prüfverfahren ausländischer Behörden,

·       die Präzisierung der Regelungen für die direkte Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte an ausländische Stellen,

·       die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zustellung von Dokumenten zu Aufsichtszwecken,

·       sowie die Erweiterung der Vorschriften über grenzüberschreitende Prüfungen.

Mit diesen Anpassungen werden die Integrität, Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte gewahrt und der Kundenschutz gestärkt. Zugleich wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die globale Vernetzung des Schweizer Finanzplatzes unterstützt.

Medien

12.09.2025
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und weiterer Erlasse im Bereich der internationalen Zusammenarbeit
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 die Botschaft zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse verabschiedet. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, den schweizerischen Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Finanzmarktbereich an die aktuellen Anforderungen im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft anzupassen.