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Veröffentlicht am 26. Januar 2026

Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

Schwere Erdbeben gehören zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig vom Bund verpflichtet werden können, Gebäudeschäden bei Erdbeben solidarisch zu finanzieren.

Der Bundesrat hat im Dezember 2023 einen Vorschlag zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben in die Vernehmlassung geschickt. Damit erfüllte er eine entsprechende Motion des Parlaments. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage sollte er einerseits die Kompetenz erhalten, schweizweit Vorschriften zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens zu erlassen. Andererseits sollte der Bundesrat befugt werden, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag in der Höhe von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zu erheben. Damit würden im Fall eines Erdbebens rasch rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen und die Entrichtung einer jährlichen Prämie entfiele.

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 eine Botschaft zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben verabschiedet. Die Vorlage wird frühestens 2028 in Kraft treten.

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