Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 19. September 2019

FIDLEV und FINIV auf der Zielgeraden

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird dem Bundesrat beantragen, das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) – zusammen mit den bundesrätlichen Ausführungsverordnungen – per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Dabei sind Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren vorgesehen.