Europäische Union EU
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Finanz- und Steuerbereich sind von zentraler Bedeutung und prägen die Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft in hohem Masse. Der Zugang zu den EU-Märkten ist für die Schweizer Finanzbranche strategisch entscheidend. Die Zusammenarbeit im Finanz- und Steuerbereich trägt wesentlich zur Integrität und Stabilität der Finanzmärkte sowie zur Stärkung der wirtschaftlichen Verflechtung und Wettbewerbsfähigkeit in Europa bei.
Finanzbereich
Im Finanzbereich enthalten zahlreiche EU-Rechtsakte Drittstaatsbestimmungen, die Schweizer Finanzinstituten Zugangsmöglichkeiten oder regulatorische Erleichterungen eröffnen, sofern die Regulierung und Aufsicht als gleichwertig anerkannt wird. Solche Äquivalenzverfahren sind zentral für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Bereits in der Vergangenheit konnten mehrere Äquivalenzanerkennungen erzielt werden.
Nach mehrjähriger Unterbrechung haben die Schweiz und die EU am 4. Juli 2024 in Bern ihren Regulierungsdialog wieder aufgenommen. Die Diskussionen umfassten Themen wie Finanzmarktstabilität, grenzüberschreitende Tätigkeiten, Kapitalmarktintegration, Digital Finance, Cybersicherheit, Sustainable Finance und Versicherungen. Am 18. Juni 2025 bekräftigten beide Seiten ihre Zusammenarbeit in Brüssel mit einer gemeinsamen Erklärung.
Steuerbereich
Informationsaustausch
Im Steuerbereich ist seit dem 1. Januar 2017 ist das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) in Kraft. Es gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen setzt den globalen AIA-Standard über Finanzkonten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um. Es trägt zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung bei.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zum Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten eröffnet. Das Abkommen wird dem geänderten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Februar 2026.
Unternehmensbesteuerung
Am 14. Oktober 2014 unterzeichneten die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verständigung zur Unternehmensbesteuerung. Darin verpflichtete sich die Schweiz fünf umstrittene Steuerregimes abzuschaffen, während die EU-Mitgliedstaaten ihre Absicht bekräftigten, allenfalls getroffene Gegenmassnahmen nach erfolgter Abschaffung der fraglichen Regimes aufzuheben.
Im Mai 2019 hiessen die Schweizer Stimmberechtigen anlässlich einer Volksabstimmung das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gut. Mit vollständigem Inkrafttreten der STAF am 1. Januar 2020 schuf die Schweiz die nicht mehr mit internationalen Standards im Einklang stehenden Steuerregimes ab. Damit die Schweiz weiterhin wettbewerbsfähig bleibt, wurden international kompatible steuerliche Massnahmen wie zum Beispiel eine Patentbox eingeführt. Die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten haben diese Fortschritte gewürdigt und an ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2019 beschlossen, die Schweiz von ihrer Steuerliste zu streichen.
Weiterführende Informationen
Schweizerische Europapolitik
In Anbetracht der intensiven Beziehungen, welche die Schweiz mit ihren europäischen Nachbarn pflegt, ist es für sie von entscheidender Bedeutung, eine konzertierte und zielgerichtete Interessenpolitik gegenüber der Europäischen Union (EU) zu verfolgen.
