Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Kroatien ist in Kraft getreten. Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2027 anwendbar.
Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Kroatien ist das Protokoll vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 16. Oktober 2026 in Kraft getreten.
Das Protokoll setzt die Mindeststandards der OECD bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen um. Das Änderungsprotokoll enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es beinhaltet zudem eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.
Kontakt/Rückfragen:
Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch
Dokumente:
Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kroatien