Covid-19: Besteuerung von Grenzgängern in der Schweiz und Frankreich bleibt trotz Home Office unverändert
Die Schweiz und Frankreich haben im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise eine vorläufige Verständigungsvereinbarung zur Grenzgängerbesteuerung bei Telearbeit abgeschlossen. Demnach sollen die bestehenden Steuerabkommen wie bisher gelten, solange die Covid-19-Ausnahmeregelungen in Kraft sind. Dies gewährleistet Rechtssicherheit.