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Veröffentlicht am 23. September 2025

Besteuerung digitalisierte Wirtschaft

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft und viele Geschäftsmodelle. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet deshalb Vorschläge, wie die Unternehmensbesteuerung längerfristig an die neuen Entwicklungen angepasst werden kann. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten.

Das Inclusive Framework der OECD/G20 (IF) mit mehr als 140 Mitgliedländern, darunter die Schweiz, hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Über 135 Mitgliedländer, darunter alle OECD-, G20- und EU-Staaten, haben sich auf eine Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben, geeinigt. Die neuen Regeln betreffen nicht wie ursprünglich nur grosse internationale Digitalunternehmen, sondern die ganze, zunehmend digitalisierte internationale Wirtschaft. Ziel des OECD/G20 Projektes ist es, durch globale, konsensfähige Massnahmen nationale Alleingänge zu verhindern und Innovation, Wirtschaftswachstum und Rechtssicherheit zu fördern.

Das Projekt gliedert sich in zwei Säulen:

Säule 1

Die Säule 1 legt fest, wer Gewinne multinationaler Konzerne besteuern darf. Sie ist eine Reaktion auf Steuern auf digitalen Dienstleistungen, die in verschiedenen Ländern eingeführt wurden.

Die Hauptelemente der Säule 1 sind:

(i) Die Schaffung eines neuen Besteuerungsrechts für die Staaten der Konsumentinnen und Konsumenten (Marktstaaten) auf einem Teil der Gewinne (Betrag A) multinationaler Konzerne. Betroffen sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Gewinnmarge von über 10 Prozent.

(ii) Das Verbot von Steuern auf digitalen Dienstleistungen und relevanten ähnlichen Massnahmen.

(iii) Ein vereinfachter Ansatz bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes für bestimmte Tätigkeiten multinationaler Konzerne (Betrag B). Der Fremdvergleichsgrundsatz legt fest, dass auf Transaktionen zwischen zwei Gesellschaften eines Konzerns Verrechnungspreise verwendet werden müssen, die denjenigen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern entsprechen.

Säule 2

Mit der Säule 2 soll eine Mindestbesteuerung von 15% für international tätige Unternehmensgruppen, die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro Umsatz erreichen, eingeführt werden.

Position der Schweiz und weiteres Vorgehen

Die Schweiz befürwortet langfristige, breit abgestützte multilaterale Lösungen an Stelle einer Vielzahl von unübersichtlichen nationalen Massnahmen.

Die Schweiz fordert, dass bei der Umsetzung der beiden Säulen die Interessen kleiner, wirtschaftsstarker Länder berücksichtigt werden. Sie setzt sich für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewendet werden und einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen.

Säule 1

Für die Umsetzung der Elemente der Säule 1 – ist mit Ausnahme von Betrag B – ein multilaterales Abkommen erforderlich. Die Arbeiten und Verhandlungen dazu (Multilateral Convention to Implement Amount A of Pillar One, MLC) in der Task Force on the Digital Economy (TFDE) des IF laufen seit November 2021. Auf Stufe IF konnte bis jetzt noch kein Schlusspaket zur Säule 1 verabschiedet werden.

Die Schweiz unterstützte stets die konsensbasierte Entscheidfindung innerhalb des IF. Das SIF hat aktiv an den Verhandlungen zur Säule 1 teilgenommen und die Positionen der Schweiz eingebracht. Sollte es zu einer Verabschiedung der Säule 1 auf Stufe IF kommen, wird der Bundesrat über eine allfällige Unterzeichnung des MLC entscheiden müssen. Für eine nachfolgende Ratifikation bräuchte es zudem die Zustimmung des Parlaments. Im Rahmen dieser innerstaatlichen Prozesse werden auch die interessierten Kreise einbezogen.

Säule 2

In Bezug auf die Säule 2 sind die Arbeiten bereits weiter fortgeschritten. Die Mustervorschriften zur Mindestbesteuerung wurden im Dezember 2021 veröffentlicht. Der  zugehörige Kommentar vom März 2022 wurde im April 2024 sowie im Mai 2025 aktualisiert. Auf Stufe des IF werden laufend neue administrative Leitlinien publiziert, mit dem Ziel, Unklarheiten aus den im 2021 veröffentlichten Mustervorschriften zu bereinigen. Das SIF nimmt aktiv an diesen Verhandlungen teil und vertritt die Positionen der Schweiz.

Der Bundesrat hat im Januar 2022 beschlossen, die Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Das Parlament einigte sich im Dezember 2022 auf den Verfassungsartikel zur Umsetzung der Mindeststeuer, welcher vom Schweizer Stimmvolk im Juni 2023 gutgeheissen wurde. Diese Verfassungsänderung bildet die Rechtsgrundlage für die nationale Umsetzung beider Säulen des OECD/G20 IF on BEPS.

Am 22. Dezember 2023 hat der Bundesrat weiter beschlossen, die Mindestbesteuerung mit der Einführung einer Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 umzusetzen. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst und es werden stabile Rahmenbedingungen geschaffen. Die Mindestbesteuerung ist auf Basis einer temporären Verordnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen. Am 4. September 2024 hat der Bundesrat entschieden, die primäre internationale Ergänzungssteuer ab dem 1. Januar 2025 umzusetzen, auf eine Inkraftsetzung der sekundären internationalen Ergänzungssteuer verzichtet der Bundesrat bis auf Weiteres.

Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz (Link auf Webseite des EFD)

Umsetzung der Ergänzungssteuer in der Schweiz (Link auf Webseite der ESTV)