Bericht zum Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs
Mit dem Prüfmechanismus wird jährlich kontrolliert, ob die Partnerstaaten die Vorgaben der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) einhalten. Der Bericht zu den Prüfungen 2025 hält fest, dass sämtliche Partnerstaaten die Anforderungen erfüllen.
Partnerstaaten, mit denen erstmals Daten ausgetauscht werden sollen, unterstehen einer umfassenden Prüfung, die sich auf verschiedene Quellen stützt. Im Rahmen der Prüfungen wird untersucht, ob die notwendigen Rechtsgrundlagen vorhanden sind, ob die Vertraulichkeit, die Vorkehrungen zum Schutz der Daten sowie die Menschenrechte im Zusammenhang mit der steuerlichen Amtshilfe eingehalten sind, ob das Netzwerk der Partnerstaaten angemessen ist und ob Negativmeldungen über die Nichteinhaltung des Standards durch Partnerstaaten ausbleiben.
Ergibt die Prüfung, dass ein Partnerstaat eines dieser Kriterien in schwerwiegender Weise verletzt, können Massnahmen ergriffen werden. So könnte beispielsweise der Datenaustausch mit dem fehlbaren Staat ausgesetzt oder das Abkommens im bilateralen Verhältnis gekündigt werden. Die diesjährigen Prüfungen haben ergeben, dass Kenia und Thailand – Partnerstaaten, mit denen die Schweiz dieses Jahr erstmals Informationen im Rahmen des AIA auszutauschen gedenkt – die Kriterien des Prüfmechanismus vollumfänglich erfüllen.
Für die bisherigen Partnerstaaten wird eine risikobasierte, vereinfachte Prüfung durchgeführt, die auf die Prüfungen und Mitteilungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) abstellt. Eigene Prüfungen werden nur veranlasst, wenn aufgrund von Informationen der OECD der Verdacht besteht, dass der AIA in einem Partnerstaat nicht standardkonform umgesetzt wird. In der diesjährigen vereinfachten Prüfung gab es keine Beanstandungen.
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