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Veröffentlicht am 28. August 2026

Bericht zum Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten für das Jahr 2026

Mit dem Prüfmechanismus wird jährlich überprüft, ob die Partnerstaaten die Vorgaben der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) einhalten. Der Bericht zu den Prüfungen 2026 kommt zum Schluss, dass sämtliche geprüften Partnerstaaten die Anforderungen für die standardkonforme Umsetzung des AIA erfüllen.

Partnerstaaten, mit denen erstmals ein Datenaustausch vorgesehen ist, unterliegen einer umfassenden Prüfung, die sich auf verschiedene Informationsquellen stützt. Dabei wird insbesondere beurteilt, ob die erforderlichen Rechtsgrundlagen vorhanden sind, ob die Vertraulichkeit sowie die Massnahmen zum Schutz der Daten gewährleistet sind, ob die Menschenrechte im Kontext der steuerlichen Amtshilfe eingehalten werden, ob das Netzwerk der Partnerstaaten angemessen ausgestaltet ist, und ob Hinweise auf eine Nichtbeachtung des Standards durch andere Staaten, Einzelpersonen oder Unternehmen vorliegen.

Stellt die Prüfung fest, dass ein Partnerstaat eines dieser Kriterien in schwerwiegender Weise verletzt, können geeignete Massnahmen ergriffen werden. Dazu zählt insbesondere die Aussetzung des Datenaustauschs oder die Kündigung des Abkommens im bilateralen Verhältnis. Die diesjährigen Prüfungen zeigen, dass Georgien, Moldau und die Ukraine, mit denen die Schweiz im laufenden Jahr erstmals Informationen im Rahmen des AIA austauschen will, die Kriterien des Prüfmechanismus erfüllen.

Für bestehende Partnerstaaten wird eine risikobasierte, vereinfachte Prüfung durchgeführt, die sich auf die Analysen und Mitteilungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stützt. Eigene vertiefte Abklärungen erfolgen nur, wenn aufgrund von OECD-Informationen Anhaltspunkte bestehen, dass der AIA in einem Partnerstaat nicht standardkonform umgesetzt wird. Die diesjährige vereinfachte Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Adresse für Rückfragen

Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch