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Veröffentlicht am 25. November 2025

Automatischer Informationsaustausch über Kryptowerte

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Juni 2023 den neuen Melderahmen für den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte verabschiedet. Dieser AIA ergänzt den bestehenden AIA über Finanzkonten. Damit sollen Lücken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung des Kryptosektors mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt werden. Der globale Standard sieht vor, dass Staaten und Territorien, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Kryptowerte austauschen.

Die Schweiz hat politisch die Absicht erklärt, den AIA über Kryptowerte umzusetzen. Die innerstaatlichen und völkerrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung dieses AIA wurden von der Bundesversammlung und dem Bundesrat genehmigt. Die Frage, mit welchen Staaten und Territorien die Schweiz den AIA über Kryptowerte umsetzen soll, ist Gegenstand laufender parlamentarischer Beratungen, die frühestens im Verlauf von 2026 abgeschlossen werden. Der AIA über Kryptowerte kann von der Schweiz vor diesem Hintergrund frühestens ab 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Die Rechtsgrundlagen zum AIA über Kryptowerte finden deshalb 2026 keine Anwendung.