Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Bern, 22.08.2018 - Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zu einem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Vereinigten Königreich zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das DBA an die Mindeststandards des BEPS-Projekts angepasst.

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 30. November 2017 in London ein Änderungsprotokoll zum DBA vom 8. Dezember 1977 auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll trägt den im Rahmen des BEPS-Projekts definierten abkommensbezogenen Mindeststandards Rechnung. Es nimmt insbesondere eine allgemeine Abkommensmissbrauchsklausel in das DBA auf.

Die Schlussergebnisse und damit die Mindeststandards des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedete die OECD im Oktober 2015. Einige Massnahmen des BEPS-Projekts betreffen DBA. Diese können entweder – wie mit dem Vereinigten Königreich – bilateral oder über das BEPS-Übereinkommen an die Resultate des BEPS-Projekts angepasst werden.

Die Botschaft zum oben erwähnten BEPS-Übereinkommen hat der Bundesrat ebenfalls am 22. August 2018 verabschiedet.


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