Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes

Bern, 01.06.2018 - Am 1. Juni 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) eröffnet. Die Vorlage trägt den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) über die Schweiz Rechnung und erhöht die Integrität des Finanzplatzes. Gleichzeitig veröffentlicht die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (KGGT) ihren Bericht zu Geldwäschereirisiken bei juristischen Personen.

2016 prüfte die FATF die Schweiz zum vierten Mal. In ihrem Länderbericht anerkennt sie die insgesamt gute Qualität des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Gleichzeitig hat sie in gewissen Bereichen Schwachstellen identifiziert und Empfehlungen abgegeben. Im Juni 2017 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, die zudem die Integrität des Finanzplatzes Schweiz stärkt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. September 2018.

Nachfolgend die wichtigsten Massnahmen:

  • Für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts, hauptsächlich im Bereich Gründung, Führung und Verwaltung, sollen Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Tätigkeiten für operative Gesellschaften in der Schweiz sind auf Grund ihres geringen Risikos ausgenommen. Um sicherzustellen, dass die Vorgaben wirksam sind, ist eine Prüfpflicht vorgesehen. Auf eine Aufsicht oder eine Meldepflicht wird verzichtet.
  • Neu verpflichtet das Gesetz die Finanzintermediäre explizit, die Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person zu überprüfen. Damit wird eine Basis für die bestehende Praxis geschaffen und es wird verankert, was die Rechtsprechung bestätigt hat. Des Weiteren sollen Finanzintermediäre die Aktualität der Kundendaten regelmässig überprüfen. Die Periodizität und der Umfang der Prüfung richten sich dabei nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt.
  • Vereine, die Gefahr laufen, zur Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht zu werden, müssen sich neu ins Handelsregister eintragen lassen. Dabei handelt es sich um Vereine, die hauptsächlich zu einem karitativen Zweck an der Sammlung oder Verteilung von Vermögenswerten im Ausland beteiligt sind.

Des Weiteren sieht die Vernehmlassungsvorlage vor, die Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Dazu soll das Melderecht  aufgehoben werden, da für dieses kaum mehr ein Anwendungsbereich besteht. Ausserdem soll der Schwellenwert für Barzahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel gesenkt und eine Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen eingeführt werden.

Zeitgleich mit der Eröffnung der Vernehmlassung veröffentlicht die KGGT den Bericht «Geldwäschereirisiken bei juristischen Personen». Dieser analysiert die Risiken im Zusammenhang mit verschiedenen Rechtsformen in der Schweiz und im Ausland und untermauert die vorgeschlagenen Massnahmen der Vorlage im Bereich der Dienstleistungen für Gesellschaften und Trusts.


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