Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum BEPS-Übereinkommen

Bern, 20.12.2017 - Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 die Vernehmlassung zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Übereinkommen) eröffnet. Damit kann die Schweiz bestehende Doppelbesteuerungsabkommen an die im Rahmen des BEPS-Projekts vereinbarten Mindeststandards anpassen. Gegenstand der Vorlage ist zudem das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. April 2018.

Im Oktober 2015 hat die OECD die Schlussergebnisse des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Einige Massnahmen des BEPS-Projekts erfordern die Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die DBA können entweder bilateral oder über das BEPS-Übereinkommen an die abkommensbezogenen Resultate des BEPS-Projekts angepasst werden.

Am 7. Juni 2017 haben knapp 70 Staaten und Territorien, darunter die Schweiz, in Paris das BEPS-Übereinkommen unterzeichnet. Anlässlich der Unterzeichnung hat die Schweiz vorerst die Anpassung der DBA mit Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei angekündigt. Diese Staaten sind bereit, sich mit der Schweiz auf den genauen Wortlaut der durch das BEPS-Übereinkommen anzupassenden DBA zu einigen.

Die BEPS-Mindeststandards können auch durch bilaterale Änderung der DBA vereinbart werden. So passen die Schweiz und das Vereinigte Königreich das bestehende DBA mit einem bilateralen Änderungsprotokoll, das sie am 30. November 2017 unterzeichnet haben, an die BEPS-Mindeststandards an. Das Änderungsprotokoll muss noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

In materieller Hinsicht sollen vor allem die BEPS-Mindeststandards bezüglich DBA umgesetzt werden. Diese sehen vor, die Präambel von DBA bezüglich deren Zweck zu ergänzen, in die DBA eine Abkommensmissbrauchsklausel aufzunehmen und die Bestimmungen zur Streitbeilegung im Rahmen von Verständigungsvereinbarungen anzupassen. Die Schweiz spricht sich in Übereinstimmung mit ihrer DBA-Politik zudem dafür aus, die im BEPS-Übereinkommen vorgesehene Schiedsklausel zu übernehmen.


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