Bundesrat beschliesst bilaterales Darlehen an den Internationalen Währungsfonds

Bern, 12.10.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2017 die Revision des Währungshilfegesetzes (WHG) per 1. November 2017 in Kraft gesetzt und beschlossen, dass die Schweiz dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Darlehen von 8,5 Milliarden Franken gewährt.

Das Währungshilfegesetz (WHG) ermächtigt den Bund, Währungshilfe in Form von Darlehen, Garantieverpflichtungen und A-fonds-perdu-Beiträgen zu leisten. Die Revision des WHG wurde aufgrund von Veränderungen der Kreditvergabepraxis auf multilateraler Ebene notwendig. Die wichtigste Anpassung sieht eine Erhöhung der maximalen Laufzeit für die Währungshilfe von sieben auf zehn Jahre vor. Mit der Inkraftsetzung der Revision werden die Voraussetzungen erfüllt, damit die Schweiz dem IWF ein bilaterales Darlehen mit zehnjähriger Rückzahlungsfrist gewähren kann. Der Bundesrat hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) beauftragt, dem IWF ein Darlehen in der Höhe von 8,5 Milliarden Franken zu gewähren. Der Bund garantiert der SNB die fristgerechte Rückzahlung.

Die Beteiligung der Schweiz erfolgt im Rahmen der Erneuerung der 2012 dem IWF gewährten bilateralen Kreditlinien. Aufgrund der weiterhin bestehenden Unsicherheiten im Finanzsystem, entschied der IWF im Oktober 2016, diese bilateralen Kreditlinien über insgesamt rund 425 Milliarden US-Dollar zu verlängern. Damit wird sichergestellt, dass der IWF beim eventuellen Auftreten schwerwiegender Krisen über ein angemessenes Dispositiv verfügt, um sein Mandat zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems wirksam und glaubwürdig zu erfüllen. Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung ist die Schweiz auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen, mit dem IWF als Stütze beziehungsweise als Schutzschild gegenüber systemischen Risiken.


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