Internationaler Währungsfonds: Bundesrat beantragt SNB-Darlehen zugunsten ärmerer Länder

Bern, 13.04.2016 - Der Bundesrat hat der Schweizerischen Nationalbank (SNB) den Antrag gestellt, ein Darlehen von 500 Millionen Sonderziehungsrechten (rund 700 Millionen Franken) an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (PRGT) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu gewähren. Mit dem PRGT-Treuhandfonds vergibt der IWF verbilligte Darlehen an die einkommensschwächsten Mitgliedsländer. Damit sollen in diesen Ländern strukturelle Anpassungen erleichtert und die Weichen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum gestellt werden.

Um die Kreditvergabekapazität des IWF an ärmere Länder nach 2016 weiterhin zu gewährleisten, hat der IWF die Schweiz ersucht, einen weiteren Beitrag an die Aufstockung des Darlehenskontos des PRGT-Treuhandfonds zu leisten. Letztmals war dies 2011 der Fall. Die Kreditprogramme des IWF sind ein effektives Instrument zur Stärkung der makroökonomischen Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern. Gegenwärtig gewährt der IWF über den PRGT-Treuhandfonds rückzahlbare Darlehen im Rahmen von Programmen in 20 ärmeren Ländern.

Das Währungshilfegesetz sieht vor, dass der Bundesrat in einem ersten Schritt der SNB einen Antrag stellt, die Darlehensgewährung mit Garantie des Bundes zu übernehmen. Nach Erhalt der Zustimmung der SNB kann der Bundesrat eine Botschaft zur Garantie des Darlehens beschliessen und dem Parlament unterbreiten.

Die Schweiz beteiligt sich seit 1988 an den Fazilitäten des IWF für die Entwicklungsländer. Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung hat sie ein Interesse an einem möglichst integrierten und entwickelten globalen Wirtschafts- und Finanzsystem. Die Leistung von Währungshilfe sichert der Schweiz darüber hinaus ihre Stellung im internationalen Finanzsystem und erlaubt ihr, ihre Position zu Fragen der Finanzstabilität in den internationalen Gremien glaubhaft und wirksam einzubringen.


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