Bundesrat ernennt schweizerischen Vertreter im Exekutivdirektorium des IWF

Bern, 04.12.2015 - Der Bundesrat hat heute Paul Inderbinen, gegenwärtig stellvertretender Abteilungsleiter im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), zum Vertreter der Schweiz im Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington D.C., USA, ernannt. Die Amtsperiode beginnt spätestens am 1. November 2016. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die mit Polen vereinbarte Rotation in der Position des Exekutivdirektors der schweizerischen Stimmrechtsgruppe.

Paul Inderbinen ist promovierter Ökonom. Er trat 1999 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Bundesdienst ein. Der heute 46-Jährige war von 2002 bis 2003 als stellvertretender Sek­tionsleiter in der Abteilung Internationale Finanzfragen und Währungspolitik der Eidge­nössischen Finanzverwaltung (EFV) tätig. Von 2003 bis 2005 folgte ein Einsatz in Washington D.C. als Berater im Büro des schweizerischen Exekutivdirektors im IWF. Im Anschluss daran über­nahm er die Leitung der Sektion IWF und internationale Finanzierungsfragen in der EFV. Seit 2010 ist Paul Inderbinen stellvertretender Leiter der Abteilung Multilaterales im SIF.

Die Amtsperiode von Paul Inderbinen beginnt spätestens am 1. November 2016. Zu diesem Zeitpunkt endet die Amtszeit des gegenwärtigen Exekutivdirektors, Daniel Heller, und die Position geht erstmals an Polen über. Dies entspricht der im April 2012 mit Polen getroffenen Vereinbarung, wonach beide Länder die Stelle des Exekutivdirektors wechselweise für je zwei Jahre besetzen. Paul Inderbinen wird demnach bis zum 31. Oktober 2018 als stell­vertretender Exekutivdirektor amten und ab dem 1. November 2018 das Amt des Exekutivdirektors übernehmen. Der Vertreter der Schweiz im Exekutivdirektorium wahrt in strategischen, operationellen und administrativen Fragen die Interessen unseres Landes sowie der Stimmrechtsgruppe im IWF.

Der schweizerischen Stimmrechtsgruppe in den Institutionen von Bretton Woods gehören nebst der Schweiz und Polen die Länder Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan sowie – in der Weltbankgruppe – Usbekistan an.


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