Grünes Licht für das Inkrafttreten des DBA zwischen der Schweiz und Argentinien

Bern, 29.10.2015 - Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Argentinien wird am 27. November 2015 in Kraft treten können, nachdem das Ratifikationsverfahren in der Schweiz abgeschlossen ist. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 1997 und entspricht dem aktuellen internationalen Standard beim Informationsaustausch.

Nationalratspräsident Stéphane Rossini hat am Mittwoch 28. Oktober 2015 in Buenos Aires eine diplomatische Note überreicht, in der notifiziert wird, dass die innerstaatlichen Verfahren in der Schweiz abgeschlossen sind. Gemäss Vertragstext wird das DBA zwischen den beiden Staaten somit innert 30 Tagen nach Eingang der späteren der beiden Notifikationen in Kraft treten. Im vorliegenden Fall heisst das, innert 30 Tagen nach der Übergabe der diplomatischen Note.

Das neue Abkommen beendet den vertragslosen Zustand zwischen der Schweiz und dem G20-Mitglied Argentinien, und für die Steuerpflichtigen besteht wieder Rechtssicherheit. 2012 hatte Argentinien das bisher von beiden Staaten provisorisch angewendete Abkommen von 1997 gekündigt. Die Schweiz und Argentinien haben das neue DBA am 20. März 2014 in Bern unterzeichnet. In der Schweiz wurde es von den eidgenössischen Räten im Juni 2015 verabschiedet. Die Referendumsfrist von 100 Tagen ist unbenutzt verstrichen. Auch in Argentinien sind die Ratifikationsverfahren abgeschlossen.

Das neue Abkommen bezweckt die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen insbesondere auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Es übernimmt die meisten Regelungen des bisherigen Abkommens und erfüllt den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Das neue Abkommen wird ab 1. Januar 2016 anzuwenden sein, mit Ausnahme der Quellensteuern, für welche laut Abkommen bereits im Jahre 2015 Entlastungen zur Anwendung gelangen.

Gleichzeitig stärkt das neue DBA die guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Argentinien. Die Schweiz belegt den Rang 8 als Investor. Über 70 Schweizer Unternehmen mit insgesamt rund 25'000 Beschäftigten sind in Argentinien tätig.

Die Schweiz hat bisher 53 DBA und 9 Steuerinformationsabkommen (TIEA) unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 42 DBA (inkl. DBA mit Argentinien) und 7 TIEA in Kraft.


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