Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III

Bern, 22.09.2014 - Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III zu eröffnen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz soll erhöht werden, und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Die Vorlage ist das Ergebnis mehrjähriger Vorbereitungsarbeiten, in welche die Kantone und die Wirtschaft eng einbezogen wurden.

Die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen haben in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wohlstand in der Schweiz beigetragen. Die hier ansässigen Firmen schaffen Arbeitsplätze, tätigen Investitionen und sorgen für ein hohes Steueraufkommen.

Die Unternehmen mit kantonalem Steuerstatus kamen in den vergangenen Jahren jeweils für rund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes auf. Aufgrund der internationalen Entwicklungen, namentlich in der OECD, zeichnet sich ab, dass diese geltenden Regelungen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sein werden. Als Folge dieser schwindenden Akzeptanz vermindert sich die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen.

Durch die Reform der Unternehmensbesteuerung soll die internationale Akzeptanz des Unternehmensstandorts Schweiz gefestigt werden. Dies sichert zentrale rechtliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Gleichzeitig soll mit einem Bündel von weiteren Massnahmen die Systematik und Ausgewogenheit des Unternehmenssteuerrechts verbessert werden.

Steuerpolitische Massnahmen

Der Bundesrat schlägt die Abschaffung von bestehenden Regelungen vor, die nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards stehen werden. Dazu gehören insbesondere die kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften.

Neu sollen eine Lizenzbox sowie eine zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden. Ferner sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen. Im Weiteren soll mit einem Bündel von Massnahmen die Systematik des Steuerrechts gestärkt werden. Dazu gehören die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung sowie eine umfassende Regelung für die Aufdeckung stiller Reserven.

Schliesslich soll auch die Besteuerung der Beteiligungsinhaber mit einer ausgewogenen Mischung von steuerentlastenden und steuerbelastenden Massnahmen angepasst werden. Damit trägt der Bundesrat insbesondere dem Umstand Rechnung, dass es im Zuge der Unternehmenssteuerreform III zu massvollen Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen kommen dürfte. Zu den diesbezüglichen Massnahmen gehören die Besteuerung von Kapitalgewinnen auf Wertschriften sowie Anpassungen beim Teilbesteuerungsverfahren auf Dividenden.

Finanzpolitische Massnahmen

Die steuerpolitischen Massnahmen werden schwergewichtig in den Kantonen und ihren Gemeinden umgesetzt und führen dort zu höheren Mindereinnahmen als beim Bund. Der Bund hingegen profitiert von der Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit bei den Einnahmen der direkten Bundessteuer. Darum will der Bund mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen in der Höhe von einer Milliarde eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen Bund und Kantonen herbeiführen. Dieses Ziel soll mittels einer Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer erreicht werden.

Am bewährten System des nationalen Finanzausgleichs soll festgehalten werden. Im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung sind allerdings Anpassungen an der Mechanik des Systems erforderlich, um die neuen steuerpolitischen Realitäten abzubilden. Der verminderten steuerlichen Ausschöpfbarkeit von Gewinnen soll künftig mit neuen Gewichtungsfaktoren Rechnung getragen werden. In einer Übergangsperiode soll mit einem Ergänzungsbeitrag zudem sichergestellt werden, dass die ressourcenschwächsten Kantone nicht unter das Mindestausstattungsziel gemäss dem geltenden System fallen.

Soweit sich die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Reformelemente quantifizieren lassen, belasten sie den Bundeshaushalt im Umfang von insgesamt rund 1,7 Milliarden Franken: Den Mehrbelastungen von 2 Milliarden stehen neue Einnahmen aus der Einführung der Kapitalgewinnsteuer von 0,3 Milliarden gegenüber. Zur Gegenfinanzierung soll ein struktureller Überschuss von rund 1 Milliarde aufgebaut werden. Zu Mehreinnahmen soll auch die Aufstockung  der Zahl der Steuerinspektoren beitragen.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2015. Bei den weiteren Arbeiten werden neben den eingegangenen Vernehmlassungsantworten auch die zwischenzeitlichen internationalen Entwicklungen zu beachten sein.


Kontakt

Steuerpolitik:
Beat Furrer, Leiter Kommunikation, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 464 90 00, kommunikation@estv.admin.ch

Finanzpolitik:
Philipp Rohr, Verantwortlicher Kommunikation, Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 16 06, philipp.rohr@efv.admin.ch

Internationales:
Mario Tuor, Leiter Kommunikation, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, mario.tuor@sif.admin.ch



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Der Bundesrat
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